Hygieneregeln für die Prüfungen 2022

Testungen

Aus Gründen des Fremd- und Eigenschutzes unterziehen sich bitte alle Prüfungsbeteiligten einer freiwilligen Schnelltestung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Teststelle mit qualifiziertem Personal unmittelbar vor dem jeweiligen Prüfungstermin (12 – 24 h vor dem Termin) und bringen den Nachweis darüber zur Prüfung mit.

Vorliegende Impf- und Genesenennachweise sind ebenfalls zur Prüfung mitzubringen. In diesen Fällen ist kein weiterer Test erforderlich.

Alle Nachweise sind in Papierform mitzubringen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei dieser Einladung die uns zum heutigen Tage bekannten Bedingungen für Corona zugrunde gelegt sind. Diese können sich je nach Entwicklung des Coronageschehens noch ändern. Eventuelle Änderungen werden auf unserer Internetseite bekannt gegeben.

Auszubildende, die sich einer Täuschungshandlung schuldig machen, die Prüfung stören und Sicherheitsbestimmungen mißachten, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Informationen zu Hygienemaßnahmen während der Prüfung

Vor einer Prüfungshandlung

Die Einladung wird vorbehaltlich anderslautender rechtlicher Bestimmungen ausgesprochen. In Abstimmung mit der zuständigen Stelle wurden von den Prüfungsausschüssen besondere Regelungen zum Infektionsschutz während der Prüfung ergriffen. Unmissverständlich möchten wir nachfolgende Punkte klarstellen.

Prüfungsteilnehmer die aktuell eine SARS-CoV-2-Virus Erkrankung haben, dürfen nicht an einer Prüfungshandlung teilnehmen. Bei Prüfungsteilnehmern bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs führen könnte, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Teilnahme unter den gegebenen Maßnahmen möglich ist.

Kontaktieren Sie den Prüfungsausschuss und die zuständige Stelle daher so frühzeitig wie möglich über relevante Vorerkrankungen. Nur so kann geprüft werden, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Rückmeldungen am Prüfungstag selbst können nicht berücksichtigt werden. Der betreffende Teilnehmer kann bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich von der Prüfungshandlung befreit werden. Die Prüfung muss dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Gleiches gilt für Prüfungsteilnehmer, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Wir weisen darauf hin, dass die Mitteilung zu relevanten Vorerkrankungen datenschutzrechtlich freiwillig seitens des Teilnehmers erfolgen muss. Allerdings können individuelle Vorerkrankungen nur während der Prüfung berücksichtigt werden und dahingehende Vorkehrungen getroffen werden, soweit diese mitgeteilt werden.

Sollten Sie sich vor der Prüfung krank fühlen – insbesondere Symptome einer Corona-Infektion zeigen – dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Teilnehmer sind aufgefordert, die zuständige Stelle und den Prüfungsausschuss vor der Prüfungshandlung zu informieren. Am besten bereits vor Beginn der Prüfung (telefonisch oder per E-Mail)! Von einem persönlichen Erscheinen am Prüfungstag ist dringend abzusehen. Der Prüfungsversuch gilt dann als nicht abgelegt und die Prüfung wird zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt. Weiterhin gelten die regulären rechtlichen Bedingungen zur Prüfungsabnahme.

Prüfungsteilnehmer sind aufgefordert einen Mund-Nasen-Schutz am Prüfungstag mitzubringen.

TESTUNGEN

Aus Gründen des Fremd- und Eigenschutzes unterziehen sich bitte alle Prüfungsbeteiligten einer freiwilligen Schnelltestung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Teststelle mit qualifizierten Personal unmittelbar vor dem jeweiligen Prüfungstermin (idealerweise 12 – 24 h vor dem Termin).

Personen, die nicht bereit sind, sich der geforderten Testung zu unterziehen, können bei Verfügbarkeit von alternativen Räumlichkeiten auf andere Prüfungsorte verwiesen werden. Sofern keine alternativen Prüfungslokalitäten zur Verfügung stehen, kann der Prüfungstermin für Testunwillige zeitlich verschoben werden bis geeignete Räumlichkeiten verfügbar sind oder das Infektionsgeschehen soweit gesunken ist, dass Testungen nicht mehr gefordert werden.

 

Während der Prüfung

Während der Prüfung sind die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten. Beachten Sie darüber hinaus auch die Hinweisschilder und Vorkehrungen im jeweiligen Raum oder Werkstatt.

  • Abstand zu anderen Menschen einhalten (mind. 1,5 Meter in alle Richtungen)
  • Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen
  • für alle Prüfungsbeteiligten
  • Hust- und Niesetikette beachten
  • Regelmäßig und gründlich Hände waschen
  • Hände desinfizieren

Um das Ansteckungsrisiko während der Prüfung weiterhin zu minimieren, werden die nachfolgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Bereitstellung von Waschräumen und Handdesinfektionsmittel vor dem Betreten der Prüfungsräumlichkeiten
  • Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen für alle Prüfungsbeteiligten
  • Ausreichender Sitzplatzabstand/ Freiräume in Werkstätten (mindestens 1,5 Meter in allen Richtungen)
  • Regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten (in jeder Pause und auch zwischendurch)
  • Verkleinerung der Prüfungsgruppen bei praktischen Prüfungen
  • Machen Sie keine gemeinsamen Pausen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Gruppenbildungen untersagt sind und unmittelbar aufgelöst werden
  • Sehen Sie von jeglichem Körperkontakt (wie z. B. Händeschütteln) ab

Prüfungsteilnehmer sind grundsätzlich aufgefordert einen Mund-Nasen-Schutz zur Prüfung mitzubringen und zu tragen. Leisten Sie den Anweisungen der Prüfungsausschüsse Folge! Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz kann ein Ausschluss von der Prüfung erfolgen.

Für Ihre Unterstützung und Einhaltung der Regelungen möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Bei Fragen und Unsicherheiten zögern Sie nicht Ihren Prüfungsausschuss oder uns zu kontaktieren.

Bleiben Sie gesund und viel Erfolg bei der Prüfung!