Jeder, der mit einem Flurförderzeug arbeitet, muss einen Gabelstaplerschein, sowie die nachfolgenden jährlichen Unterweisungen nachweisen können.
Der Gabelstapler ist für die innerbetrieblichen Transporte in Ihrem Unternehmen eine unentbehrliche Maschine und spielt eine entscheidende Rolle. Wenn Du einen Stapler bedienen willst, benötigst du nicht nur Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern musst diese Eigenschaften auch in Form von einer Staplerschein-Prüfung nachgewiesen haben. Der Erwerb eines Gabelstaplerführerscheins bietet viele Möglichkeiten und Chancen für neue Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten im Beruf. Das Mindestalter zum Erwerb des Gabelstaplerführerscheins liegt bei 18 Jahren. Der Staplerschein muss jährlich im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen erneuert werden.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Staplerschulung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein.
Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Du musst auch nachweisen können, dass Du über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügst.
Die Theorie gehört nunmal zur Praxis
Rechtliche Grundlagen:
Praktische Ausbildung:
Dauer der Schulung:
Staplerschulung zwei bis fünf Tage
Diese Ausbildungsdauer umfasst nach DGUV Grundsatz mindestens 20 Lerneinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hierbei ist eine Mindestanzahl von zehn Theoriestunden vorgesehen. In der Regel erfolgen Staplerschulungen in Vollzeit.
Das benötigst Du:
Du kannst sparen, wenn:
Arbeitssuchende müssen die Kosten in der Regel selbst übernehmen.