Die Mitarbeiter, die die Qualifikation „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“ erworben haben, erhalten den sogenannten Befähigungsnachweis. Die im „Bundeszentralregister“ registrierte Checkkarte „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“ dient u.a. zur Vorlage bei Aufsichtsbeamten von Staat und Berufsgenossenschaft bei Baustellenkontrollen. Gegenüber Auftraggebern und Bauherren kann mit der Beschäftigtenqualifikation transparent geworben werden. Auf dem Markt heben sich diese Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern positiv ab, denn sie dokumentieren damit die gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden. ZUMBau kontrolliert und verbessert den Qualifizierungsprozess durch die Zertifizierung von Prüfungsstätten, das Festsetzen eines bundeseinheitlichen Prüfungsniveaus, die Erstellung bundeseinheitlicher Bescheinigungen und das Führen eines Bundeszentralregisters für geprüfte Baumaschinenführer*innen.
Baumaschinen spielen auf den Baustellen eine zentrale Rolle. Durch den zunehmenden Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad steigen die Anforderungen an Baumaschinenführer*innen stetig an. Die Bedienung der Maschinen wird zunehmend komplexer.
Im Jahre 2006 wurde vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) mit einem paritätisch besetzten Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Deutschen Bauwirtschaft (ZUMBau) der Startpunkt für eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative gesetzt. Dies erfolgte in einem ersten Schritt zunächst für den „Geprüften Turmdrehkranführer“.
Mittlerweile sind Prüfungskataloge für vierzehn Maschinenkategorien entwickelt, in denen theoretische sowie praktische Prüfungsanforderungen definiert sind.
Die BG BAU entsendet ihre Mitarbeiter nur in Prüfungsausschüsse und Prüfungen, die nach den vorgenannten Mindeststandards von anerkannten Prüfungsstätten durchgeführt werden. Seitens des Zulassungsausschusses wird deshalb neben Vorgaben zu Prüfungsablauf, -inhalten bzw. -fragen von Prüfungsstätten auch ein expliziter Nachweis der Zusammensetzung und Eignung eines Prüfungsausschusses verlangt.
Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erhält jeder Prüfling von der anerkannten Prüfungsstätte einen sog. Befähigungsnachweis zur Weitergabe an den Unternehmer sowie eine Checkkarte, die von ihm auf der Baustelle mitgeführt und den Aufsichtsbeamten (Staat bzw. Berufsgenossenschaft) nach Aufforderung vorgezeigt werden kann.
für die ZUMBau Qualifikation